Der Karton stand hinter dem Heizungsrohr, mit Klebeband verschlossen, beschriftet mit einem einzelnen Wort: „Aufheben".
Darin: rund achtzig Briefe, gebündelt, die jüngsten aus dem Jahr 2004.
Die erste Entscheidung
Sie hat sie nicht gelesen. Das sagt sie ohne Pathos: Es sei ihr nicht schwergefallen, weil ihr sofort klar gewesen sei, dass sie sie dann nicht mehr weggeben könnte.
Stattdessen versuchte sie, die Vormieterin zu finden. Die Hausverwaltung durfte keine Adresse herausgeben. Ein Nachbar erinnerte sich an einen Nachnamen.
Die zweite Entscheidung
Nach vier Monaten ohne Ergebnis fragte sie in einer Rechtsberatung nach. Die Auskunft war ernüchternd: Es gebe keine Pflicht, den Karton aufzubewahren, aber auch kein Recht, ihn zu lesen.
Der Karton steht heute wieder im Keller, an derselben Stelle, mit einem zweiten Zettel darauf: „Nicht meins. Bitte stehen lassen."
Sie sagt, sie habe sich damit abgefunden, dass die Geschichte kein Ende bekommt. Man müsse nicht alles auflösen.






